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Pressespiegel Wirtschaft

Trickser riskieren ihren Job

28.08.2008

Berlin- Die Berliner Zeitung berichtet von einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts, nach der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Herausgabe von Schmiergeldern hätten, die an Firmenangestellte gezahlt worden seien. In dem Fall hatte ein Arbeitgeber von einem Abteilungsleiter die Herausgabe von Schmiergeldern in Höhe von 500.000 Euro verlangt. Diese seien vor einem Kaufgeschäft an ihn gezahlt worden. Dem Urteil zufolge stehe dem Arbeitgeber auf Grund des Verbots, von Kunden Schmiergelder anzunehmen, die Summe auch wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zu. Der Schadenersatzanspruch bestehe mindestens in der Höhe der empfangenen Gelder.

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