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Pressemitteilung Politik

Transparency kritisiert Änderungsvorschläge zur Nebeneinkünfteregelung des Deutschen Bundestages

15.04.2011

Berlin, 15.04.2011 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert die beabsichtigte Änderung der Regelungen zu Nebeneinkünften, wonach zukünftig Nebeneinkünfte von Abgeordneten erst ab einer Grenze von 10.000 Euro veröffentlicht werden. Gestern hatte die Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, dass die Anzeige und Veröffentlichung entgeltlicher Tätigkeiten neben dem Mandat und daraus erzielter Einkünfte zukünftig erst ab einer Jahresuntergrenze von 10.000 Euro veröffentlicht werden sollen. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung in zukünftig sieben Stufen stärker ausdifferenziert werden (Stufe 1: über 10.000 Euro; Stufe 7: über 150.000 Euro).

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Der Öffentlichkeit wird Sand in die Augen gestreut. Die Ausdifferenzierung der Stufen darf nicht darüber hinweg täuschen, dass viele Geldströme an Abgeordnete nach einer neuen Regelung überhaupt nicht mehr erfasst und veröffentlicht werden. Wenn ein Abgeordneter von drei PR-Agenturen Vortragshonorare von jeweils 8.000 Euro erhält, werden wir das zukünftig nicht mehr erfahren. Aufgrund der neuen Jahresbetrachtung würden wir selbst bei Nebeneinkünften über 10.000 Euro davon mitunter erst nach einem Jahr erfahren, wenn ein sachverwandtes Gesetz längst den Bundestag passiert hat."

Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005, die seit dem Jahr 2007 angewendet wird, sieht Mindestgrenzen von 1.000 Euro für einmalige oder monatliche Zahlungen vor. Transparency Deutschland setzt sich seit Jahren für eine Offenlegung von Nebeneinkünften nach Heller und Pfennig ein, wie es beispielsweise in den Niederlanden praktiziert wird.

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0