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Pressemitteilung Politik

Transparency International fordert Reform der Parteienfinanzierung vor Bundestagswahl 2002

17.05.2001

Transparency International hat die Bundestagsparteien zu einer umfassenden Reform der Parteienfinanzierung noch vor der Bundestagswahl 2002 aufgerufen. Die bisherigen Reformvorschläge der im Bundestag vertretenen Parteien bezeichnete die Anti-Korruptionsorganisation als Stückwerk und lückenhaft. Die SPD hat bislang keine eigenen Vorschläge vorgelegt.

Transparency International stellte in Berlin einen Bericht vor, der die vorliegenden Reformvorschläge der Parteien analysiert und der von Bundespräsident Rau eingesetzten Reformkommission ausführliche eigene Vorschläge macht. "Die Parteispendenskandale haben gezeigt, dass die Regelung der Parteienfinanzierung in Deutschland unzulänglich ist", sagte der Vorsitzende von TI Deutschland, Dr. Michael Wiehen. "Gleichzeitig ist es ernüchternd, dass die politische Diskussion um Konsequenzen aus der Parteispendenaffäre bisher folgenlos geblieben ist", sagte Wiehen bei der Vorstellung des Berichts. "Eine Reform muss daher entweder vor der Bundestagswahl erfolgen oder sie ist politisch tot."

Die von TI Deutschland vorgelegte Analyse kommt wenige Wochen vor dem Abschlussbericht der Rau-Kommission. Die Kernforderungen von TI Deutschland zielen auf niedrigere Höchstgrenzen für Spenden, größere Transparenz, mehr Kontrolle und schärfere Sanktionen bei Fehlverhalten. Zu den zentralen Forderungen zählt eine Begrenzung von Spenden juristischer oder natürlicher Personen auf jährlich maximal DM 100.000. Unternehmensspenden an einzelne Abgeordnete oder Kandidaten sollten ganz verboten werden. Im einzelnen schlägt TI Deutschland vor:

  • Begrenzung der Spenden von juristischen und natürlichen Personen an eine Partei auf maximal DM 100.000 / Jahr (bisher keine Höchstgrenze);
  • Begrenzung der Spenden natürlicher Personen an einzelne MandatsträgerInnen oder KandidatInnen auf DM 50.000 / Jahr (bisher keine Höchstgrenze);
  • Verbot von Spenden juristischer Personen an einzelne Mandatsträger oder Kandidaten (bisher kein Verbot);
  • Zulässigkeit von Barspenden nur bis zu einer Obergrenze von DM 200 (bisher keine Obergrenze);
  • Differenzierung bei der Pflicht zur Veröffentlichung von Spenden: auf Bundesebene ab DM 10.000 / Jahr, auf Landesebene ab DM 5.000, und auf kommunaler Ebene ab DM 1.000 (bisherige Regelung: Veröffentlichung aller Spenden erst ab DM 20.000 / Jahr);
  • Pflicht zur Veröffentlichung der Spenden an einzelne Mandatsträger oder Kandidaten ab DM 5.000 / Jahr bzw. ab DM 2.000 in kleineren Gemeinden (bis 100.000 Einwohner);
  • Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte auch im Internet (bisher nicht geregelt);
  • wirksame Sanktionen, auch durch das Strafrecht, sowie Mandatsverlust und Aberkennung des passiven Wahlrechts bei schweren Verfehlungen;
  • Kontrolle durch ein weisungsunabhängiges Kontrollgremium beim Büro des Bundestagspräsidenten, das ungehinderten Zugang zu allen Finanzunterlagen der Parteien hat.

Der heute von TI Deutschland vorgelegte Bericht ergänzt die Reformvorschläge, die TI Deutschland Anfang letzten Jahres veröffentlicht hatte.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Michael Wiehen, Tel.: 089 - 32 36 28 20

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

Bericht von TI Deutschland an die Rau-Kommission vom 11.05.2001

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