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Transparency Deutschland sieht Interessenkonflikt im Wechsel von Koch-Weser zur Deutschen Bank

27.01.2006

Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert den Wechsel von Ex-Staatssekretär Koch-Weser zur Deutschen Bank scharf. Medienberichten zufolge wird der frühere Staatssekretär im Finanzministerium die Führungsspitze der Bank künftig als Vice Chairman von London aus beraten. Bis 2005 arbeitete Koch-Weser als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium unter Hans Eichel.

Transparency Deutschland hatte bereits nach bekannt werden des Wechsels des ehemaligen bayerischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Wiesheu zur Deutschen Bahn und von Alt-Bundeskanzler Schröder zum Gas-Pipeline-Projekt auf die Problematik hingewiesen, die entsteht, wenn Politiker nach ihrer Amtszeit ohne Unterbrechung zu einem Unternehmen wechseln, mit dessen wirtschaftlichen Interessen sie in erheblicher Weise während ihrer Dienstzeit befasst waren. „Transparency Deutschland hatte in diesem Zusammenhang gefordert, die für Beamte geltende Karenzzeit-Regelung auch auf parlamentarische Staatssekretäre, Minister und den Bundeskanzler auszudehnen.“, sagte Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland.

Koch-Wesers Abteilung im Finanzministerium war für die nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik zuständig und daher auch für den Verkauf von deutschen Auslandsforderungen gegenüber Russland verantwortlich. Diesen Auftrag hatte das Bundesfinanzministerium 2004 an die Deutsche Bank vergeben, von der Koch-Weser nun dieses lukrative Jobangebot erhalten hat.

Die Vergabe des Auftrages an die Deutsche Bank erfolgte darüber hinaus offensichtlich ohne die Prüfung von Angeboten anderer Kreditinstitute. Dieses Vorgehen wurde vom Bundesrechungshof in seinem Bericht vom 6. Juni 2005 stark kritisiert. „Das Bundesministerium ist damit den vergaberechtlichen Anforderungen an die Wettbewerbsorientierung und die Transparenz des Verfahrens nicht gerecht geworden.“, heißt es im Bericht des Rechnungshofes wörtlich. „Auch Transparency Deutschland hat wiederholt die mangelnde Bereitschaft der öffentlichen Hand kritisiert, gesetzliche Vorgaben zu beachten, die Schäden für den öffentlichen Haushalt verhindern sollen.“, erklärte Dagmar Schröder, Geschäftsführerin von Transparency Deutschland.  

Obwohl laut § 69a Bundesbeamtengesetz für ausscheidende Beamte wie Koch-Weser eine Karenzzeit gilt, wenn diese zu einem Unternehmen wechseln, mit dessen wirtschaftlichen Interessen sie während ihrer Dienstzeit  befasst waren, scheint die Regelung hier nicht zu greifen. Dass Koch-Weser trotzdem wechseln darf, kann laut Gesetz nur daran liegen, dass ihm sein früherer Dienstherr die Tätigkeit bei der Deutschen Bank offiziell genehmigt hat oder dass Koch-Weser auf Versorgungsbezüge aus seiner Beamtenzeit verzichtet. „In diesem Fall gilt die Regelung zur Karenzzeit erstaunlicherweise nicht mehr.“, kritisierte Jochen Bäumel.

Transparency Deutschland fordert daher auch eine Novellierung des Beamtengesetzes. Die Karenzzeit-Regelung dort muss auch gelten, wenn der Beamte das Dienstverhältnis auf eigenen Antrag beendet oder vom Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird und auf Versorgungsbezüge verzichtet. „Falls Koch-Weser tatsächlich auf Versorgungsbezüge verzichtet hat und deshalb die Karenzzeit nicht greift, wird deutlich, dass der Eindruck eines Interessenkonfliktes durch die bisherige Reglung nicht vermieden, sondern noch verstärkt wird.“, erklärte Jochen Bäumel.   

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Jochen Bäumel (Vorstandsmitglied), Tel. 030-549898 0
Dagmar Schröder (Geschäftsführerin), Tel. 030-549898 0

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