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Transparency Deutschland hat nachgefragt: Unterstützung und Umsetzung des Entwurfes zum UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption

Wird Deutschland zu den zehn Ländern gehören, die die Konvention zur Korruptionsbekämpfung in einem zentralen Punkt verwässern, obwohl die übergroße Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten den Inhalt der Konvention in vollem Umfang unterstützen?

Berlin, 17.07.2003

Am 12. Juni hat Transparency Deutschland in einem offenen Brief an die rechtspolitischen Sprecher und parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen um Stellungnahme gebeten, wie sie zu der in der UN-Konvention vorgesehenen Strafbarkeit von Abgeordneten stehen. Ab dem 21. Juli werden in Wien die Verhandlungen über den Entwurf fortgeführt und finden am 08. August hoffentlich zu einem Konsens, dem auch die Bundesregierung zustimmen kann.

Alle Bundestagsfraktionen haben die TI-Anfrage beantwortet: Die FDP-Bundestagsfraktion sieht in der Sache "keinen weiteren Handlungsbedarf" und fordert die Bundesregierung auf, "einer weitreichenden Regelung über die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung nicht zuzustimmen". Für die Fraktion von CDU/CSU wirft die Umsetzung der Konvention etliche Fragen auf, was auch eine eher kritische Haltung erkennen lässt. "Eine noch strengere Sanktionierung der Bestechlichkeit von Abgeordneten wird zur Farce, wenn schon das hierfür erforderliche rechtsstaatliche Verfahren durch eine restriktive Auslegung des Immunitätsschutzes unterbunden wird."

Innerhalb der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen wird der Bekämpfung von Korruption und der illegitimen finanziellen Einflussnahme auf politische Entscheidungen eine "hohe Priorität" eingeräumt. Die von TI verfolgten Zielsetzungen werden "in vollem Umfang" unterstützt, teilten der erste parlamentarische Geschäftsführer und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende mit. Das Ziel der Beratungen besteht für die SPD-Bundestagsfraktion in der "vorbehaltlose(n) Unterzeichnung der UN-Konvention ohne Vorbehalt". Bei der Bestechlichkeit darf es "keinen Bonus für Abgeordnete geben, eine Privilegierung von Abgeordneten (...) kann nicht länger hingenommen werden". Außerdem bestätigte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, auch die Ratifikation des Gesetzes "vollinhaltlich" mittragen zu wollen.

Die Abgeordneten dürfen in dieser Frage auch die Stimme der Bürger nicht vernachlässigen: In einer neuen Umfrage von Transparency International zur Korruptionsbekämpfung, dem "globalen Korruptionsbarometer", wird die Frage gestellt, wo er ansetzten würde, wenn dem Befragten ein Zauberstab gegen Korruption in die Hand gelegt würde. 39,2 Prozent antworteten, dass der Handlungsbedarf bei politischen Parteien am größten sei. Das ist die häufigste Nennung.

Mit Nachdruck fordert TI-Deutschland die Bundesregierung auf, die UN-Konvention in vollem Umfang mitzutragen. In diesem Zusammenhang sagt Dr. Anke Martiny, stellvertretende Vorsitzende von TI Deutschland und ehemalige Bundestagsabgeordnete: "Es wäre unerträglich, die Abschwächung der UN-Konvention gegen Korruption in einem weltweit entscheidenden Punkt in Kauf zu nehmen, nur weil deutsche Abgeordnete es ablehnen, sich stärker in die Verantwortung nehmen zu lassen."

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Anke Martiny, Tel. 030 - 54 98 98 0

Dagmar Schröder, Tel. 030 - 54 98 98 0