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Pressemitteilung Politik Internationales

Transparency Deutschland erstattet Strafanzeige gegen Karin Strenz und Eduard Lintner

Berlin, 14.03.2019

© Ralf Roletschek / wikimedia / CC BY 3.0 / https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
Sitzungssaal des Europarats

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat Strafanzeige gegen die Bundestagsabgeordnete Karin Strenz (CDU) und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner (CSU) wegen Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach §108e StGB erstattet. Das Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung trat 2014 in Kraft. Gegenstand der Strafanzeige ist die in den Medien, in der Öffentlichkeit und im Bundestag diskutierte sogenannte Aserbaidschan-Affäre.

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, erklärt:

„Aus unserer Sicht muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob hinreichende Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht der Abgeordnetenbestechung bestehen, der strafrechtlich aufgearbeitet werden muss. Daher haben wir bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige erstattet.“

Hintergrund

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat im Frühjahr 2018 eine unabhängige Untersuchung zu den Korruptionsvorwürfen rund um einen Bestechungsfonds des aserbaidschanischen Staatspräsidenten laut Medienberichten in Höhe von mehreren Milliarden Euro durchgeführt.

Die unabhängige Untersuchungsstelle stellte in ihrem im April 2018 veröffentlichten Bericht fest, dass Eduard Lintner durch seine Lobbyarbeit zugunsten der aserbaidschanischen Regierung gegen den Verhaltenskodex für Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung verstoßen habe. Bezüglich Karin Strenz‘ Tätigkeiten im Rahmen des Europarats mit Bezug zu Aserbaidschan wurde in diesem Bericht ein „anhaltender Interessenkonflikt“ festgestellt.

Lintner und Strenz wurde im Juni 2018 das Recht auf Zugang zum Europarat und zu den Räumlichkeiten der Parlamentarischen Versammlung lebenslang entzogen. Die nationalen Behörden – darunter auch Deutschland – wurden dazu aufgefordert, die Korruptionsvorwürfe weiterzuverfolgen, die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich der dort genannten Fälle zu ergreifen und der Versammlung bis Ende 2018 darüber zu berichten.

Der Deutsche Bundestag veröffentlichte am 18. Januar 2019 eine Mitteilung, dass Karin Strenz die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages verletzt habe, indem sie ihre Vertragspartnerin Line M-Trade UG und die Vermögenszuflüsse daraus, ihre Wahl zur Vorsitzenden der Deutsch-Kasachischen Gesellschaft e.V., ihre Beteiligung an der Extent GmbH sowie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Extent GmbH jeweils nach Ablauf der Anzeigefrist angezeigt hat. Da Eduard Lintner nicht mehr Mitglied des Deutschen Bundestages ist, hat sich die Institution anscheinend nicht mit den Vorwürfen gegen seine Person beschäftigt.

Laut Medienberichten entschied das Präsidium des Bundestags am 14. März 2019, gegen Karin Strenz ein Ordnungsgeld zu verhängen, das zwei Monatsbeträgen der Abgeordnetenentschädigung entspricht, also mehr als 19.000 Euro. Eine solche Strafzahlung ist die schärfste Sanktion, die der Bundestag für ein solches Fehlverhalten von Abgeordneten zur Verfügung hat, und kann maximal die Hälfte der jährlichen Diät betragen.

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller
Vorsitzende

Dr. Anna-Maija Mertens
Geschäftsführerin

030 - 54 98 98 0
presse@transparency.de