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Pressemitteilung Verwaltung

TI Deutschland unterstützt rasche Verabschiedung des Akteneinsichtsrechtes - Beauftragte für Informationsfreiheit fordern Bundesgesetz

24.01.2002

Deutschland ist das rückständigste aller großen Industrieländer, wenn es um den Zugang der Bürger zu Verwaltungsinformationen geht. Fast überall außer bei uns gilt in den staatlichen Verwaltungen das "Öffentlichkeitsprinzip": Verwaltungshandeln ist grundsätzlich öffentlich, jeder Bürger hat Zugang zu allen Informationen, nur bei besonders sensiblen Bereichen kann es Geheimhaltung geben. In Schweden gibt es dieses Recht seit 1766, es hat sogar Verfassungsrang.

In Deutschland gilt bisher noch das Gegenteil, das Prinzip des "Amtsgeheimnisses": Alles ist grundsätzlich geheim, in Ausnahmefällen wird dem Betroffenen Auskunft gewährt. Nur im Umweltrecht gibt es Ansätze zu Ausnahmen. In einer Demokratie sollte Verwaltungshandeln aber transparent sein, um das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf demokratische Mitwirkung zu gewährleisten. Auch Korruption wird erschwert, wenn es breite Einsichtsrechte für Bürger gibt.

In vier deutschen Bundesländern ist seit einiger Zeit die Rechtslage anders: Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben Gesetze, die den Bürgern "Akteneinsichtsrecht" gewähren, so genannte "Informationsfreiheitsgesetze" (IFG). Die Beauftragten in diesen Ländern haben bei ihrem turnusmäßigen Treffen am 22. Januar die Bundesregierung aufgefordert, endlich auch auf Bundesebene dieses Recht durchzusetzen. Das ist in der Koalitionsvereinbarung von 1998 vorgesehen, auch ein Entwurf liegt vor, den die Bundesregierung nach langem Zögern am 13. August 2001 veröffentlichte. Die Informationsbeauftragten sind der Auffassung, es sei höchste Zeit, diesen Entwurf umgehend in den Bundestag einzubringen, damit er noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Sie fordern ferner, die Vorarbeiten zu einem Verbraucherinformationsgesetz, die von Ministerin Künast auf den Weg gebracht wurden, ebenfalls so zu beschleunigen, dass es noch von diesem Bundestag verabschiedet werden kann. Dieses Gesetz soll es möglich machen, dass z.B. die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen künftig veröffentlicht werden und nicht wie bisher wegen möglicher "Geschäftsschädigung" geheim bleiben müssen.

Transparency International (Deutsches Chapter) unterstützt diese Forderung nachdrücklich. Die Geheimhaltung von Verwaltungsvorgängen ist ein Einfallstor für Korruption und Vetternwirtschaft, Transparenz ermöglicht der Bürgerschaft, solchen Vorgängen auf die Spur zu kommen. TI hält es für unbedingt erforderlich, dass die Zeit bis zu den Bundestagswahlen genutzt wird, um diesen wichtigen Gesetzentwurf noch zu verabschieden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Anke Martiny, Tel. 030 - 54 98 98 0

Reinold E. Thiel, Tel. 069 - 750 143 65

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