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Pressespiegel Strafrecht

The German Corporate Sanctions Act – Heralding a New Era for Enforcement in Germany

New York, 14.04.2020

Der Blog Compliance & Enforcement berichtet über den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes, auf den sich die Große Koalition vor kurzem geeinigt habe. Dabei gehe es um die Einführung eines Verbandssanktionsrechts auch für Verstöße außerhalb Deutschlands, und die Verpflichtung von Staatsanwälten, Unternehmen im Falle einer Straftat strafrechtlich zu verfolgen. Bislang lag es im Ermessen der Staatsanwälte, einen Fall weiter zu verfolgen oder nicht. Begründet werde das neue Gesetz mit der bisher begrenzten Sanktionierungsmöglichkeit im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Künftig sollten Bußgelder bis zu zehn Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes eines Unternehmens entsprechen können. 

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