Teilsieg für Menschen die der Job krank macht
18.09.2018
München – sueddeutsche.de (18.09.2018) berichtet über mögliche Interessenkonflikte bei der Anerkennung von Berufskrankheiten. Kritisiert werde, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für berufsbedingte Gesundheitsschäden zahlen müsse, gleichzeitig aber deren eigene Sachbearbeiter und vertraglich gebundene Ärzte prüften, was als Berufskrankheit anerkannt werde. Zudem würden oft eben diese Ärzte dann auch vor Gericht als neutrale Gutachter auftreten. Für Wolfgang Wodarg, Vorstand von Transparency Deutschland, sei es institutionelle Korruption, wenn ein Leistungserbringer, der wirtschaftlich für einen Schaden einstehen müsse, auch die Voraussetzungen für seine Leistungen prüfe. Das Ziel müsse eine kostenträgerunabhängige sozialmedizinische Beurteilung sein.