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Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit veröffentlicht

Berlin, 16.07.2018

© Samuel Zeller / Unsplash

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff hat den neuen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgestellt. Aus dem „Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017“ geht hervor, dass das Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in den letzten zwei Jahren verstärkt genutzt wurde. Demnach wurden im Jahr 2016 fast 9.000 und im Jahr 2017 fast 13.000 IFG-Anträge an die Bundesbehörden gestellt. Die Hälfte aller IFG-Anfragen in Deutschland werden über die gemeinnützige Plattform FragDenStaat.de gestellt. Transparency Deutschland fordert Verbesserungen in den gesetzlichen Regelungen zur Informationsfreiheit. In drei Bundesländern gibt es derzeit gar kein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Zehn Bundesländer haben ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Lediglich drei Bundesländer haben ein Transparenzgesetz. In diesen Ländern können viele Dokumente nicht nur angefragt werden, sondern werden aktiv veröffentlicht. Der bisher in der Verwaltung geltende Grundsatz des Amtsgeheimnisses sollte bundesweit durch den Grundsatz der Verwaltungstransparenz ersetzt werden.

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