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Stellungnahme zur Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche

Berlin, 25.03.2015

Transparency International Deutschland begrüßt die vorgesehene Änderung des Straftatbestandes der Geldwäsche. Die nun zumindest partiell eröffnete Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche ist rechtspolitisch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zugleich schafft dies voraussichtlich weitere Anlassfälle für Geldwäscheverdachtsanzeigen, was wiederum neue Ermittlungsansätze nicht zuletzt auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität eröffnen kann. Transparency International Deutschland hält den Vorschlag allerdings für nicht ausreichend.

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