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Stellungnahme zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung

25.05.2021

Transparency Deutschland nimmt Stellung zum Antrag der Fraktion CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung. Transparency begrüßt den Entwurf der Fraktionen allgemein, sieht jedoch Verbesserungspotential in der Ausgestaltung.

So ist die Einrichtung einer Informationsstelle zu begrüßen, jedoch sollte zusätzlich die Pflicht zu einem Monitoring der Effektivität der Informationsstelle nach zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes in das Gesetz mit aufgenommen werden. In die Überprüfung sollten sowohl das Meldeverhalten als auch das Abfrageverhalten einbezogen werden. Die Abfragepflicht sollte für alle in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden öffentlichen Auftraggeber gelten. Transparency Deutschland begrüßt außerdem die Einrichtung der Vergabekompetenzstellen. Jedoch werde der beabsichtigte Schutz der Unternehmen im Hinblick auf vergaberechtliche Fehlentscheidungen nicht erreicht. Deshalb sollten Vorab-Information, Zuschlagsverbote und Auskunftsrechte der Unternehmen in dem Gesetzentwurf eingeführt werden.