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Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Berlin, 01.03.2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Transparency Deutschland den Gesetzentwurf am 01. März 2021 um 12:30 Uhr zugeschickt, verbunden mit der Frist für die Einreichung einer Stellungnahme am selben Tag um 19 Uhr. Eine Rückmeldefrist von sechseinhalb Stunden zur Einreichung einer Stellungnahme für ein solch wichtiges, umfangreiches und komplexes Gesetz ist untragbar. Der Prozess ist damit weder fair noch transparent. Gerade zivilgesellschaftliche Organisationen, die wie Transparency Deutschland auf ehrenamtlicher Arbeit beruhen, können sich bei solch einer Kurzfristigkeit nicht angemessen beteiligen. Unter diesen Gesichtspunkten ist die vorliegende Stellungnahme zu sehen.

So wird im vorliegenden Entwurf nur ungenügend auf die Verhinderung von Korruption durch geeignete Antikorruptionsmaßnahmen hingewirkt. Transparency Deutschland sieht die Notwendigkeit transparenten unternehmerischen Handelns und eines global wirksamen Lieferkettengesetzes für Deutschland und auf EU-Ebene, das Menschenrechts-, Umwelt- und Korruptionsrisiken einschließt. Korruption und Bestechung stehen allzu häufig in engem Zusammenhang mit Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen, oder bedingen diese erst, zum Beispiel bei Umweltdelikten oder unlauteren Geschäftspraktiken im Textilbereich.

Korruption ist ein Querschnittsthema und muss demnach fest verankert sein in einem deutschen Lieferkettengesetz wie auch in dem bevorstehenden Vorhaben auf EU-Ebene, das die Bundesregierung aktiv unterstützen sollte. Handlungsleitend sollten dabei die im Entwurf genannten OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen sein, sowie u.a. der Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten von 2018.