Stellungnahme zum Referentenentwurf: Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen
24.10.2021
Transparenz ist ein elementarer Baustein einer gut funktionierenden Demokratie, denn erst durch die Nachvollziehbarkeit des Regierungshandelns kann eine echte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Transparency Deutschland begrüßt daher grundsätzlich die Initiative des Referentenentwurfs Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen.
Kritisch beim Entwurf anzumerken ist, dass der Informationszugang in einigen wesentlichen Punkten unnötig erschwert wird. Die mögliche „Flucht“ in den privatrechtlich organisierten Bereich staatlicher oder staatlich beherrschter Aktivitäten einerseits sowie Umfang, Komplexität, Unbestimmtheit und Detailtiefe der Ausnahmeregelungen andererseits unterminieren den Anspruch zur Informationsfreiheit. Darüber hinaus wird das Auskunftsrecht an jedermann durch die vorgesehene Identifikationspflicht unnötig und unangemessen belastet. Zuletzt sind die Ausnahmen von der Gebührenfreiheitsregelung für die Selbstverwaltungskörperschaften und die ungenügenden vorgesehenen Rechte des Informationsfreiheitsbeauftragten zu beanstanden, da sie das Ungleichgewicht zwischen der antragstellenden Person und der Regierung nicht vermögen auszugleichen.