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Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Berlin, 26.01.2018

Die Engagements ehemaliger Regierungsmitglieder auf Bundes- und Landesebene bei Unternehmen und Verbänden entfachen immer wieder die Diskussion über Karenzzeiten für Regierungsmitglieder nach Ausscheiden aus dem Amt – auch in Thüringen. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes (Drucksache 6/4650) spricht sich Transparency Deutschland für eine Anzeigepflicht von 3 Jahren aus. Weiterhin sollten erwerbsmäßige Lobbytätigkeiten mit direktem Bezug auf das Land Thüringen für diese Zeitspanne generell untersagt werden. Zudem sollten die Mitglieder des beratenden Gremiums, welches über entsprechende Fälle befindet, vom Landtag direkt bestimmt werden. Kritisch betrachtet wird darüber hinaus, dass keine Sanktionen bei Vorliegen von Verstößen gegen Karenzzeitregelungen vorgesehen sind. Aufgrund ihrer ebenfalls herausgehobenen Stellung sollten mögliche Erwerbstätigkeiten von ehemaligen Staatssekretären ebenso in den Aufgabenbereich des beratenden Gremiums fallen.