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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und weiterer Gesetze

30.06.2021

Transparency Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf generell. Die einzeln aufgeführten Maßnahmen weisen in die richtige Richtung. Kritisiert wird hingegen, dass der Gesetzgeber zu kurz springt und nur einzelne der denkbaren Maßnahmen etabliert.

Die Errichtung eines nationalen Wettbewerbsregisters ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein bundesweites Register ist wesentlich geeigneter und effektiver als landesrechtliche Insellösungen. Angesichts zunehmender internationaler Verflechtungen wäre ein europaweites Wettbewerbsregister anzustreben. 

In dem Gesetz sind drei Maßnahmen zur Korruptionsprävention genannt: Die Risikoanalyse, das Vieraugenprinzip und die Stellenrotation. Dieser zur Verfügung stehende „Werkzeugkasten“ ist jedoch ausbaufähig. Beispielsweise haben Compliance Management Systeme – wie in der Privatwirtschaft üblich –  unter anderem großes Potential, Risiken zu identifizieren und konkrete Präventionsmaßnahmen abzustimmen. Daneben sollte die Kombination verschiedener Maßnahmen als eine weitere Möglichkeit betrachtet werden, um Korruption präventiv entgegenzuwirken.

 

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