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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der oder des
Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein

Berlin, 28.04.2014

Die Begrenzung der Wiederwahl ist eine Maßnahme zur Korruptionsprävention. Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit einer dritten Amtsperiode vor und verwässert dadurch die Präventionswirkung der zur Zeit geltenden Regelung in erheblichem Maße.

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