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Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen

Berlin, 02.12.2020

Transparency Deutschland begrüßt grundsätzlich den Entwurf für eine Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegVO) und damit einen weiteren Schritt zum dringend benötigten und seit Jahren geplanten Wettbewerbsregister. Im Hinblick auf die gebotene Korruptionsprävention ist allerdings darauf zu achten, dass die Mitteilungspflichten und Abfragepflichten praxisnah umgesetzt und auch eingehalten werden. Kritisch zu sehen sind die Anforderungen, die an die Prüfung zur Löschung eines Unternehmens nach Selbstreinigung gestellt werden. Sie sind zu formal und zu hoch, die Bedeutung eines Gutachtens wird überbewertet, was vor allem mittelständischen Unternehmen die Rückkehr in den Wettbewerb um öffentliche Aufträge unnötig erschweren kann.