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Stellungnahme zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (4.MÄStV)

Düsseldorf, 28.09.2023

Transparency Deutschland begrüßt, dass der vierte Medienänderungsstaatsvertrag (4. MÄStV) Regelungen zu Transparenz, Compliance, Aufsicht und Interessenkollision in den Medienstaatsvertrag beinhaltet.

Nach Einschätzung von Transparency Deutschland ist es besonders wichtig, die Regelung zur Veröffentlichung von Bezügen und geldwerten Vorteilen der Intendant:innen und Direktor:innen weiter auszubauen, um dadurch Mittelverschwendungen, wie im Fall des RBBs, zu vermeiden.

Außerdem muss die Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten umfassender formuliert werden. Derzeit werden Nebentätigkeiten, die dem Anschein nach keinen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit haben, von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Dies macht es unmöglich, potenzielle Interessenkonflikte und eine Vermischung von amtlichen und privaten Angelegenheiten zu überprüfen.

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