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Stellungnahme Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz

Berlin, 26.03.2014

Um Ämterpatronage bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst vorzubeugen, den Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen und die Auswahlverfahren v.a. von Führungspersönlichkeiten so transparent wie möglich zu gestalten, unterstützt Transparency Deutschland das Gesetzesvorhaben der Fraktion der PIRATEN in Schleswig-Holstein, auch bei der Besetzung des Postens der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz das vorgeschlagene, für jedermann offene und nachvollziehbare, umfassende Auswahlverfahren.

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