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Spedition Betz: Durchsuchung rechtmäßig
20.09.2007
Stuttgart- Nach einem Bericht der Verkehrs Rundschau hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die Durchsuchung von Büros der Spedition Betz sowie zwei anderer Logistikfirmen am 10. Juli rechtmäßig war. Beamte hatten die Räume durchsucht, um Beweismaterial gegen vier Personen zu finden. Sie sollen Mitarbeiter genötigt haben, Solidaritätsbekundungen für den wegen des Verdachts auf Bestechung und Sozialversicherungsbetrug in Untersuchungshaft befindlichen Firmenchef Thomas Betz auszusprechen.
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