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Politik
Schröder gewinnt vor Gericht gegen Westerwelle
05.04.2006
Hamburg – Das Hamburger Landgericht hat die einstweilige Unterlassungsverfügung Gerhard Schröders gegen den FDP-Chef Guido Westerwelle bestätigt, meldet der Kölner Stadt-Anzeiger. Westerwelle darf somit seine kritische Äußerung zum Engagement Schröders für das Gaspipeline-Konsortium NEGP nicht wiederholen. Das Gericht begründe seine Entscheidung damit, dass Westerwelles Hinweis als Tatsachenbehauptung, und nicht als Meinungsäußerung zu werten sei.
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