Aktuelles
Pressespiegel Strafrecht Politik

Schröder gewinnt vor Gericht gegen Westerwelle

05.04.2006

Hamburg – Das Hamburger Landgericht hat die einstweilige Unterlassungsverfügung Gerhard Schröders gegen den FDP-Chef Guido Westerwelle bestätigt, meldet der Kölner Stadt-Anzeiger. Westerwelle darf somit seine kritische Äußerung zum Engagement Schröders für das Gaspipeline-Konsortium NEGP nicht wiederholen. Das Gericht begründe seine Entscheidung damit, dass Westerwelles Hinweis als Tatsachenbehauptung, und nicht als Meinungsäußerung zu werten sei.

<link http: www.ksta.de html artikel>06-04-03_KSTA