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Schon registriert? Neues Transparenzregister greift ab dem 1. Oktober 2017

Berlin, 29.09.2017

© LoboStudio Hamburg / Unsplash

Im Juni 2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. In einem zentralen elektronischen Transparenzregister müssen Unternehmen, Stiftungen, Genossenschaften und Vereine erstmalig bis zum 1. Oktober 2017 Angaben zum „wirtschaftlich Berechtigten“ machen. Das Register soll darüber informieren, welche natürlichen Personen mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile halten. Transparency Deutschland hat die Einführung des Registers begrüßt, kritisiert allerdings den beschränkten Zugriff. Journalisten und Nichtregierungsorganisationen können gegenwärtig nur dann Einblick erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.