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Schily muss Nebeneinkünfte offenlegen

01.10.2009

Frankfurt am Main- faz.net berichtet, im Streit um die Offenlegung von Nebeneinkünften sei die Klage des ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten aus Anwaltsmandaten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Er müsse aber ein vom Bundestagspräsidium verhängtes Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro nicht zahlen. Wegen der „bislang unvollkommenen Anwendung“ sei die mit einer „zusätzlichen Prangerwirkung“ verbundene Verhängung von Ordnungsgeldern hier ermessensfehlerhaft. Die Richter hätten eine Ungleichbehandlung gesehen, weil die Offenlegungspflicht bislang nur für Einzel-, nicht aber für Sozietätsanwälte gelte. Außerdem sollen Parlamentarier trotz der Schweigepflicht auch für Anwaltshonorare detailliert Auskunft geben müssen.

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