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Schadensersatz von der Steuer absetzen

09.04.2009

München- Süddeutsche Zeitung berichtet, der Bundesfinanzhof habe entschieden, dass Straftäter, die von einem Gericht zu einer Geldauflage verurteilt wurden, diese von der Steuer absetzen können sollen. Lediglich Geldauflagen, bei denen der Strafcharakter überwiege und die als Genugtuung für das begangene Unrecht gedacht seien, sollen nicht absetzbar sein.

kein Link, da Printausgabe vom 9. April 2009