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Sauer zur Bedeutung des "Whistleblowing" im öffentlichen Dienst

21.06.2005

Münster - Der Rechtsanwalt Olaf Sauer setzt sich mit dem Begriff des Whistleblowing im öffentlichen Dienst auseinander. Dabei stellt Sauer heraus, dass beispielsweise eine Zeugenaussage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sogar eine staatsbürgerliche Pflicht sei, während ungerechtfertigte Hinweise im Einzelfall eine Kündigung rechtfertigen können.

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