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Rumänischer Anti-Korruptions Wachhund "erdrosselt
23.04.2010
Brüssel- Laut euractiv.com schränkt ein Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts die Hauptkompetenzen der Nationalen Integritätsagentur (ANI) schwer ein. Die ANI dürfe das Gericht nicht mehr auffordern, persönliches Eigentum zu konfiszieren, wenn der Besitzer seine Herkunft nicht erklären könne. Zwei Drittel der Mitglieder des Verfassungsgerichts sollen in der Vergangenheit von der ANI untersucht worden sein.
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