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„Rufen Sie einfach an“

05.01.2009

München- In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erläutert Schwedens parlamentarischer Ombudsmann Hans-Gunnar Axberger den Umgang schwedischer Behörden mit Akten. In Schweden könne man, wenn man Akten einer Behörde einsehen wolle, einfach bei dem Amt vorbeigehen oder anrufen, ohne vorher einen Antrag zu stellen oder sich auszuweisen. Solche Anfragen würden selbstverständlich mit oberster Priorität behandelt. Es gebe auch Ausnahmen, aber dazu gehöre in Schweden beispielsweise nicht die Steuererklärung: „Jeder kann bei den Behörden anrufen und fragen, wie viel etwa sein Nachbar verdient“, so Axberger.

08/09_ 12/01_31/01_Süddeutsche Zeitung
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