Aktuelles
Meldung Finanzwesen

Reform des Transparenzregisters: Schritt in die richtige Richtung

19.01.2021

© James Haworth / Unsplash

Das Transparenzregister ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Geldwäsche, hat jedoch bisher viele Lücken. Im Transparenzregister müssen Gesellschaften oder sonstige juristische Personen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen, außer, diese Angaben ergeben sich aus bestimmten anderen öffentlichen Registern. Das ist bisher oft der Fall. Nun soll das Gesetz das deutsche Transparenzregister vom bisherigen "Auffangregister" auf ein "Vollregister" umstellen. So soll dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte bei allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar entnommen werden können mit dem Ziel, die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich zu steigern.

In einer offiziellen Stellungnahme begrüßt Transparency Deutschland grundsätzlich diesen vorliegenden Entwurf des sogenannten "Transparenz-Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche", der eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Allerdings sieht die Antikorruptionsorganisation teilweise noch Verbesserungsbedarf. So erachtet Transparency Deutschland die Umstellung auf ein Vollregister für sinnvoll, um die äußerst lückenhafte Umsetzung der Eintragungspflicht zu verbessern und die Möglichkeit eines automatischen Abgleichs zu schaffen. Gleichzeitig hält Transparency Deutschland eine Aufbereitung der Daten durch die Registerstellen der Länder für eine bessere Alternative, um ein umfassendes, digital zugängliches Unternehmensregister zu schaffen.

Ebenso begrüßt Transparency Deutschland die personelle Stärkung des Bundesverwaltungsamts mit dem Ziel, die Datenqualität sicherzustellen. Auch einzelne weitere Klarstellungen und Verbesserungen zum Transparenzregister und zum Geldwäschegesetz sind positiv. Gleichzeitig bleiben jedoch erhebliche Lücken mit Blick auf eine effiziente Datenerhebung und Aufbereitung bestehen. Außerdem ist es bedauerlich, dass mit der Übergangsfrist bis zum 1. April 2023 erneut mehr als zwei Jahre und damit seit dem erstmaligen Inkrafttreten des Transparenzregisters im Jahr 2017 fast sechs Jahre vergehen, bis das Register seine Wirkung entfalten kann.