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Rechtslage ist nicht abschreckend genug

07.10.2017

Hamburg – Laut spiegel.de (07.10.2017) fordern Korruptionsexperten nach den möglichen Verstößen gegen Antikorruptionsgesetze durch Airbus die Einführung eines Unternehmensstrafgesetzes. Airbus habe mit einem System aus schwarzen Kassen und windigen Beratern versucht, Aufträge für zivile und militärische Flugzeuge unter Anderem in China, Indonesien, Kasachstan und Österreich zu beschaffen. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, beklage die wenig abschreckende Rechtslage in Deutschland und fordere ein Unternehmensstrafrecht, wie in Großbritannien und Frankreich bereits vorhanden.