PressespiegelStrafrechtKommunen
Rat darf nur "im Einzelfall" die Bürger ausschließen
19.03.2009
Weingarten- szon.de thematisiert die Problematik der nichtöffentlichen Sitzungen auf der kommunalen Ebene der Politik, insbesondere bei Gemeinderäten. Peter Hammacher, Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg, erläutere die rechtliche Grundlage: „Kommunalpolitische Themen sind in aller Regel öffentlich zu behandeln. Nichtöffentliche Themen müssen ganz klar die Ausnahme sein – also Einzelfälle." Peter Hammacher schlage der Stadtverwaltung vor, die Protokolle der öffentlichen Gemeinderat-Sitzungen ins Internet zu stellen.