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Pressemitteilung: Parteien in Bayern haben Stellung bezogen: Wahlprüfsteine zur Korruptionsbekämpfung von Transparency Deutschland

18.09.2008

München, 18.09.2008 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (kurz: Transparency Deutschland) hat heute in München die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Bayern vorgestellt. Angesichts zahlreicher Korruptionsskandale erwartet die Bevölkerung Reaktionen der politischen Entscheidungsträger – nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Länderebene. Die Regionalgruppe München hat daher die CSU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, die Freien Wähler (FW), Die Linke und die ödp zu den Themen Verhaltensregeln für Regierungsmitglieder, Informationsfreiheitsgesetz sowie Arbeit und Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden befragt.

Informationsfreiheit ist ein Schlüssel zu mehr Transparenz. In zehn Bundesländern gibt es bereits Informationsfreiheitsgesetze – nicht so in Bayern. Mit Ausnahme der CSU sprechen sich alle Parteien für ein von Transparency Deutschland gefordertes Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz aus. Auch wenn die bayerische Landesregierung bislang ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene abgelehnt hat, zeigen kommunale Informationsfreiheitssatzungen wie in Passau, dass eine transparente und bürgernahe Politik vielen Bürgern und auch Politikern ein wichtiges Anliegen ist. Heike Mayer, Mitglied der Regionalgruppe und Leiterin der AG „Transparenz in der Verwaltung – Informationsfreiheitsgesetz, Süddeutschland“: „Wir fordern mehr Transparenz – auch in Bayern. Nur transparente staatliche Entscheidungen können von der Öffentlichkeit nachvollzogen und kritisch begleitet werden. Ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz kann diese Transparenz schaffen.“

Zu Transparency International Deutschland e.V.

Transparency International Deutschland e.V. arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dies ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen gebildet werden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet.

Kontakt

Caspar von Hauenschild, Mitglied des Vorstands

Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0

Zum Thema Informationsfreiheitsgesetz

Transparenz und Offenheit sollten das Wesen eines modernen Staates und seiner Verwaltung prägen. Dies haben der Bund und zehn Bundesländer erkannt und ihren Bürgerinnen und Bürgern den grundsätzlichen Zugang zu allen Informationen ermöglicht, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Die dazu ergangenen Informationsfreiheitsgesetze (IFG) stellen sicher, dass personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Bereiche geschützt bleiben. Im bayerischen Landtag lehnte die regierende CSU-Fraktion im Oktober 2006 die IFG-Entwürfe der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ab.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

1. Begrüßen Sie die Entwicklung, vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit und Nichtöffentlichkeit überzugehen auf mehr Bürgernähe und Öffentlichkeit in einem transparenten Staat oder lehnen Sie dies ab? Bitte begründen Sie eine eventuelle Ablehnung.

2. Halten Sie ein IFG mindestens wie auf Bundesebene für ein geeignetes Mittel gegen Politikverdrossenheit und Korruption und werden Sie sich im Landtag für ein IFG in Bayern einsetzen?

Die CSU versichert, dass Bürgernähe und Öffentlichkeit in einem transparenten Staat grundsätzlich und immer zu begrüßen seien. Zugleich verweist sie darauf, dass sie in den Jahren 2001 und 2006 Gesetzesinitiativen zu einem Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt hat, da aus ihrer Sicht zum einen ein bestehender Regelungsbedarf nicht gesehen werde und zum anderen ein solches Gesetz materiell keine wesentliche Erweiterung der bereits bestehenden Informationsrechte vorsehen könne. Zudem wäre ein IFG mit einem hohen Regelungs- und Vollzugsaufwand verbunden, dem kein entsprechender Gewinn für den Bürger gegenüber stünde. Aus den genannten Gründen werde die CSU sich derzeit nicht für ein entsprechendes Gesetz in Bayern einsetzen. Mit dieser Haltung ist die Regierungspartei die einzige Partei, die sich gegen ein von Transparency Deutschland gefordertes Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz ausspricht. Alle anderen Parteien, die die Fragen von Transparency Deutschland beantwortet haben, sprechen sich eindeutig für ein solches Gesetz aus:

Die SPD ist der Auffassung, dass jeder gegenüber den Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Freistaat Bayern einen Anspruch auf Zugang zu Informationen haben soll, ohne dafür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Ein Informationsfreiheitsgesetz diene der demokratischen Meinungs- und Willensbildung und es sei notwendig, die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch ein IFG zu stärken. Informationszugangsrechte verbesserten die Kontrolle staatlichen Handelns und seien insofern auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung. Die Partei verweist darauf, dass sie bereits zweimal – in der 14. sowie in der 15.  Legislaturperiode einen Entwurf für ein Bayerisches IFG in den Landtag eingebracht hat und dass sie sich auch im 16. Bayerischen Landtag für die Verabschiedung eines solchen Gesetzes einsetzen werde.

Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen betont, dass sie seit Jahren im Bayerischen Landtag nachdrücklich den Wechsel vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit hin zu einem offenen und transparenten Staatswesen fordere. Ein Informationsfreiheitsgesetz sei ein geeignetes Mittel gegen Politikverdrossenheit und Korruption. Verwiesen wird auf den Gesetzentwurf für ein Bayerisches IFG, den die Partei 2006 in den Landtag eingebracht hat. Sie kündigt an, im Falle ihrer Wahl auch der kommenden Legislaturperiode ein solches Gesetz zu beantragen. Auf kommunaler Ebene setze die Partei sich für Informationsfreiheitssatzungen ein.

Die FDP bekennt sich zum Grundsatz der Informationsfreiheit. Sie setze sich unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie des Datenschutzes für eine großzügige Ausgestaltung dieses Rechts ein. In ihrem Landtagswahlprogramm sei die Forderung nach einem umfassenden Akten- und Dateneinsichtsrecht für Bürger verankert. Die FDP kündigt an, im Falle ihrer Wahl ein Gesetzentwurf für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag einzubringen, das sich im Grundsatz am Vorbild des Bundes-IFG orientiert. Anders als bei diesem sollte dabei aber kein Kostenrahmen vorgesehen werden, der durch überzogene Gebühren den Gebrauch des Akteneinsichtsrechts faktisch unverhältnismäßig erschwere.

Die Linke begrüßt die größtmögliche Transparenz und damit eine Beteiligung der Öffentlichkeit am politischen Geschehen im Bund wie im Freistaat Bayern. Ihrer Auffassung nach herrsche in Bayern eine Partei/Staatsverquickung, für die ein Zurückhalten von Informationen typisch sei. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf den Landesbankenskandal verwiesen. Die Partei kündigt an, im Falle ihrer Wahl jede sinnvolle Initiative zu unterstützen oder selbst zu ergreifen, die hilft,  Informationsfreiheit gesetzlich zu garantieren.

Die ödp verweist darauf, dass sie Mitglied im Bündnis „Informationsfreiheit für Bayern“ sei und die Position von Transparency International Deutschland uneingeschränkt unterstütze. Die allgemeine Zugänglichkeit amtlicher Informationen solle die Regel sein. Ein IFG sei ein zentraler Ansatzpunkt im Kampf gegen Politikverdrossenheit und Korruption. Gefordert wird die Einführung von Akteneinsichtsrechten auch im Freistaat Bayern. Daher werde aktuell versucht, im Rahmen des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern auf kommunaler Ebene Akteneinsichtsrechte zu erreichen. Außerdem weist die ödp auf ein von ihr erwirktes Gerichtsurteil hin, demzufolge die Geheimhaltungspflicht in kommunalen GmbHs eingeschränkt werden kann.

Zum Thema Verhaltensregeln für Regierungsmitglieder

Das Wechseln von ehemaligen Regierungsmitgliedern und Staatssekretären zu Unternehmen und Verbänden im In- und Ausland unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Amt, (Beispiel: früherer Bundeskanzler sowie Minister und Parlamentarische Staatssekretäre) entfacht immer wieder die Diskussion über Sperrzeiten für Regierungsmitglieder und Wahlbeamte, wenn ein Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der neuen Erwerbstätigkeit besteht.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

1. Wie stehen Sie zu der Forderung von Transparency Deutschland, zur Vermeidung von  Interessenkonflikten für Politiker eine Karenzzeit von drei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt einzuführen, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht und dadurch vor oder nach dem Wechsel dienstliche und öffentliche Interessen berührt sein könnten?

2. Unterstützen Sie die Forderung von Transparency Deutschland, dass parteipolitisch unabhängige Ethikräte eine Empfehlung aussprechen, ob die nach dem Ausscheiden beabsichtigte Aufnahme einer Tätigkeit genehmigt oder untersagt werden soll? Soll diese Empfehlung veröffentlicht werden?

Die CSU befürwortet grundsätzlich die Einrichtung von Sicherungen gegen Interessenkonflikte, kann sich aber der Forderung nach einer ausnahmslosen dreijährigen Karenzzeit nicht anschließen. So sieht sie Probleme bei den Mitgliedern der Bundesregierung und den Parlamentarischen Staatssekretären, die im Gegensatz zu den Beamten nur ein zeitlich begrenztes Amt ausüben und nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung einen Anspruch auf das ihnen verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Berufsausübung hätten. Es sei allerdings geboten, dass sich Politiker eine Selbstbeschränkung insoweit auferlegen, dass sie keine berufliche Tätigkeit aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihren früheren politischen Entscheidungen steht.

Wie diese Forderung durchgesetzt werden soll, sagt die Stellungnahme nicht. Auch zur Einrichtung von Ethikräten fehlt eine Äußerung.

Die SPD weist darauf hin, dass bei einer an den beamtenrechtlichen Karenz-Regelungen nach Bundes- und bayerischem Landesrecht orientierten gesetzlichen Karenz-Regelung für ehemalige Regierungsmitglieder die Unterschiede der beiden Rechtsverhältnisse zu berücksichtigen seien. So sei zu beachten, dass die beamtenrechtliche Regelung nur greife, wenn der Betroffene sich im Ruhestand befinde oder sonst Versorgungsbezüge erhalte. Das ausscheidende Regierungsmitglied erhalte hingegen zeitlich begrenzt – entsprechend der Dauer seiner Amtsausübung – Übergangsgeld zwischen sechs Monaten und drei (in Bayern zwei) Jahren. Sollte eine dem Beamtenrecht entsprechende Lösung eingeführt werden, so müsste allerdings sichergestellt sein, dass die Anzeigepflicht spätestens mit dem Wegfall des Übergangsgelds ende, wenn sich nicht Versorgungsbezüge anschlössen. Dabei stelle sich noch die Frage, ob die Anzeigepflicht auch dann bestehen solle, wenn die Betroffenen keine Versorgungsbezüge erworben haben und auf das Übergangsgeld verzichten. Wichtig sei, dass eine Selbstverpflichtung geschaffen, öffentlich präsentiert und diskutiert werde. Es gebe kein Patentrezept, aber der Wechsel aus einer Regierung in eine Spitzenposition der Wirtschaft erzeuge ein „Geschmäckle".

Von einem Ehrencodex verspricht sich die SPD nichts. Zur Schaffung von Ethikräten nimmt sie keine Stellung.

Bündnis 90/die Grünen befürworten eine Karenzzeit von drei Jahren, ebenso die Einrichtung parteipolitisch unabhängiger Ethikräte, deren Empfehlungen veröffentlicht werden sollten.

Auch die FDP legt Wert darauf, dass den Regierungsmitgliedern und den Parlamentarischen Staatssekretären nicht die (Wieder-)Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Politik nach Beendigung ihres Amtes genommen wird. Das Gemeinwohl gebiete jedoch, die Würde des ehemaligen Amtes und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität staatlichen Handelns zu wahren und Interessenkonflikte zu vermeiden.

Die FDP schlägt die Schaffung eines Verhaltenskodex' vor, der Regierungsmitgliedern, die aus ihrem Amt ausscheiden und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Bereichs beabsichtigen, die in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht, verpflichtet, die Regierung rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Drohe eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, könne die Regierung die Beschäftigung untersagen. Die FDP stimmt im Kern dem Vorschlag von Transparency zu, hält allerdings im Hinblick auf die Berufsfreiheit eine Karenzzeit von zwei Jahren für verhältnismäßig. Gegenüber der Entscheidung durch einen Ethikrat biete die Entscheidung durch die Regierung den Vorteil, gerichtlich nachprüfbar zu sein.

Die Linke: Eine Karenzzeit wird offenbar befürwortet, grundsätzlich auch die Einrichtung von unabhängigen Ethikräten, deren Empfehlungen auch veröffentlicht werden sollten. Es stelle sich allerdings die Frage, ob ein Verbot nicht gegen das Recht auf freie Berufswahl verstoße und welche Sanktionen in Frage kämen.

Die ödp tritt für ein gesetzliches Verbot des unmittelbaren Wechsels in die Wirtschaft ein und fordert eine Karenzzeit von drei Jahren. Sie weist im übrigen auf einschlägige Fälle aus der bayerischen Landespolitik (Wiesheu, Schnappauf) und aus dem Bundesdienst (Thomauske) hin. Auch die Einrichtung eines Ethikrates, dessen Empfehlungen zu veröffentlichen seien, werde begrüßt.

Zum Thema Arbeit und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden

Neben einer umfassenden Korruptionspräventionsarbeit ist auch eine funktionierende Strafverfolgung bei Korruptionsdelinquenz von entscheidender Bedeutung. Transparency Deutschland setzt sich für optimale Arbeitsbedingungen bei den Strafverfolgungsbehörden ein. Dazu gehören hinreichende personelle Ressourcen bei Polizei, Justiz und Finanzbehörden sowie angesichts der oftmals komplexen Sachverhalte, in denen Korruption auftritt, der Einsatz branchenspezifischer Fachleute.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

1. Werden Sie sich für personelle Verbesserungen bei Polizei, Justiz und Finanzbehörden einsetzen?

2. Würden Sie eine stärkere Einbindung von branchenspezifischen Fachleuten in die Ermittlungsarbeit begrüßen und sich für die Schaffung entsprechender Planstellen bei den Strafverfolgungsbehörden einsetzen?

Die CSU stellt sehr konkret die bisher getroffenen Personalmaßnahmen bei Staatsanwaltschaften und Polizei zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität in Bayern dar: Insgesamt gäbe es landesweit acht Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Wirtschaftsstraftaten. Die Spezialabteilung in München zur Verfolgung von Korruptionsstraftaten sei zum Beispiel mit 14 Staatsanwälten ausgestattet und werde bedarfsweise verstärkt. Seit 2001 seien permanent Aufstockungen von Stellen bei Richtern und Staatsanwälten vorgenommen worden, 34 zusätzliche Stellen sollen in 2008 und weitere Aufstockungen auch in 2009 realisiert werden. Freiwerdende Stellen für Richter und Staatsanwälte würden nunmehr früher, das heißt schon nach drei Monaten wieder besetzt. Bereits seit 1970 würden in Bayern Wirtschaftsfachkräfte zur Unterstützung der Staatsanwälte eingesetzt, in jeder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft mindestens eine Kraft. Diese kämen vorrangig aus der Steuerverwaltung mit Erfahrungen in Steuerfahndung, Betriebsprüfung und Buchhaltung. Auch im polizeilichen Bereich seien bereits speziell ausgebildete Fachkräfte und Beamte im Einsatz. Sie würden von der Wirtschaftsprüfgruppe des bayerischen LKA unterstützt und in Fortbildungsveranstaltungen über Korruptionsbekämpfung ausgebildet. Ein spezieller Wirtschaftskriminaldienst sei bei der Polizei eingerichtet und mit geeigneten Absolventen (Bankkauf- und Steuerfachleuten) besetzt, und an der Deutschen Richterakademie würde Bayern als erstes und einziges Bundesland eine Spezialtagung zur Korruptionsbekämpfung anbieten.

Die SPD fordert in Haushaltsanträgen darüber hinausgehende Personalmaßnahmen, konkret: 200 neue Polizeistellen, 50 neue Richterstellen, 35 neue Staatsanwaltsstellen und 300 neue Stellen in den Finanzämtern. Des Weiteren fordert sie eine verstärkte Spezialisierung der Strafverfolgungsbehörden und bessere Koordinierung von Finanzbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften mit Einbindung auch von „Externen“ bei der Korruptionsbekämpfung. Zwar sei bei der Staatsanwaltschaft München I die deutschlandweit größte Abteilung zur Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten eingerichtet worden, doch benötige diese unbedingt Verstärkung. Außerdem sei dringend eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für ganz Bayern nötig.

BÜNDIS 90 / DIE GRÜNEN fordern ebenso eine weitere Verstärkung der personellen und sachlichen Ressourcen bei Polizei, Justiz, Finanz- und Steuerbehörden speziell zur Korruptionsbekämpfung und sehen in der Einbindung branchenspezifischer Fachleute eine wichtige Maßnahme zur Effizienzerhöhung.

Die FDP weist zunächst darauf hin, dass laut Bericht der OECD-Antikorruptionskommission erfreulicherweise Deutschland mit 200 Ermittlungsverfahren gegen Auslandsbestechung seit 2001 eine Vorreiterrolle eingenommen hätte. Wegen der großen präventiven Wirkung sei aber eine noch schnellere Aufklärung bei Korruptionsdelikten erforderlich durch weitere Verstärkung der Personalkapazitäten bei den Strafverfolgungsbehörden. Wünschenswert wären Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Die Unterstützung durch branchenspezifische Fachleute zur Effizienzverbesserung sei sinnvoll, doch unter Beachtung der hoheitlichen Tätigkeiten, die nur von den verantwortlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden erledigt werden könnten. Und im Übrigen seien Verwaltungs- und Steuervereinfachungen auch wirksame Mittel gegen Steuerhinterziehung.

DIE LINKE stellt zunächst positiv die Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung heraus, die durch organisatorische Veränderungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften bisher erreicht wurden, hält diese jedoch für nicht ausreichend und fordert vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen eine Verstärkung der personellen  Kapazitäten in „sinnvollen Bereichen“, kostenneutral zum Beispiel durch Auflösung des Landesverfassungsschutzes und Rücknahme der 42-Stundenwoche. Außerdem seien zusätzliche Planstellen für branchenspezifische Fachleute notwendig.

Die ödp unterstützt uneingeschränkt die Forderungen von TI nach personeller Verstärkung bei Polizei, Justiz und Finanzbehörden. Insbesondere fordert sie, die Stellenkürzungen bei der Polizei zu stoppen und dort eine „Sonderlaufbahn“ für Wirtschafts- und Computerkriminalität einzurichten. 

Hinweis:

Die Fragen von Transparency Deutschland mit den Antworten der Parteien im Wortlaut finden Sie hier.