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Pressemitteilung Politik

Parteispendenskandal in Köln: Die Großparteien müssen endlich handeln

06.03.2002

Aufgrund des neuerlichen Parteispendenskandals, diesmal bei der SPD in Köln und in Nordrhein-Westfalen, fordert Transparency International Deutschland erneut eine rasche Umsetzung der Reformvorschläge der Parteienfinanzierungskommission. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Regierungskoalition im Dezember vergangenen Jahres war kein Ruhmesblatt für die Parteien, weil sie nur wechselseitige Schuldzuweisungen offenbarte. Jetzt muss rasch gehandelt werden, um die bei CDU und SPD gründlich verlorene Glaubwürdigkeit noch vor der Bundestagswahl wieder zu gewinnen.

Die Stellvertretende Vorsitzende von TI Deutschland und frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Anke Martiny erklärte: "Diejenigen, die Spenden geben und sich damit Vorteile erkaufen, handeln genauso verwerflich wie diejenigen, die Spenden nehmen und unkorrekt damit umgehen. Was bei dem Kölner Fall wieder besonders erschreckt, ist die kriminelle Energie auf beiden Seiten, die klar erkennen lässt, dass die Beteiligten sich der Ungesetzlichkeit ihres Verhaltens voll bewusst waren. Sanktionen im Parteienfinanzierungsgesetz müssen künftig in schweren Fällen die Aberkennung des Mandats und gegebenenfalls sogar den befristeten Verlust des passiven Wahlrechts vorsehen."

TI erkennt ausdrücklich an, dass diese Koalition kurz nach Amtsantritt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern endlich abschaffte und auch staatliche Hermes-Bürgschaften jetzt nicht mehr gewährt, wenn Bestechung im Spiel war. Umso wichtiger ist es, dass die Regierung nun auch ernst macht mit strengeren Bestimmungen zur Parteienfinanzierung.

Transparency International Deutschland hält fest an folgenden Forderungen, die in seiner Stellungnahme zu dem Papier der Rau-Kommission und zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition enthalten waren:

- Begrenzung der Spenden von juristischen und natürlichen Personen an eine Partei auf maximal 50.000 Euro pro Jahr (bisher keine Höchstgrenze)

- Begrenzung der Spenden natürlicher Personen an einzelne MandatsträgerInnen oder KandidatInnen auf 25.000 Euro pro Jahr (bisher keine Höchstgrenze)

- Verbot von Spenden juristischer Personen an einzelne Mandatsträger oder Kandidaten (bisher kein Verbot)

- Zulässigkeit von Barspenden nur bis zu einer Obergrenze von 100 Euro (bisher keine Obergrenze)

- Differenzierung bei der Pflicht zur Veröffentlichung von Spenden an eine Partei zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Was für die Bundespartei 10.000 Euro, sind für den Stadtrat mitunter schon 500 Euro. Von der Wirkung her ist Korruption auf der kommunalen Ebene besonders verheerend, wie die Beispiele aus Frankfurt, Wuppertal, Berlin und Köln zeigen (bisher keine Differenzierungen)

- Jedes Gremium, das eine Wahlkampfkasse führt, hat nach Beendigung des Wahlkampfs den Kassenbericht zu veröffentlichen (bisher keine Veröffentlichungspflicht)

- Großspenden wie Rechenschaftsberichte sind zeitnah auch im Internet zu veröffentlichen

- Ein Informationsfreiheitsrecht muss allen Bürgerinnen und Bürgern Zugriff zu den Daten des Verwaltungshandelns geben, um eine öffentliche Kontrolle von Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren zu ermöglichen und korrupte Verbindungen vor allem auf der kommunalen Ebene zu enttarnen (Referentenentwurf liegt vor).

Deutschland ist auch auf Grund der Parteispendenskandale im internationalen Korruptionswahrnehmungsindex vom 14. Platz 1999 auf den 20. Platz 2001 abgerutscht. Die Empfehlungen der Rau-Kommission sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber TI fordert darüber hinaus, dass die Parteien einen Ehrenkodex formulieren, der Korruption ächtet und auf den ihre MandatsträgerInnen und KandidatInnen zu verpflichten sind. Außerdem sollten möglichst viele Abgeordnete der internationalen Organisation "Parlamentarians against Corruption" beitreten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Anke Martiny, Tel.: 030 - 54 98 98 0

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

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