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Parteienexperte fordert strengere Regeln für Spenden

22.12.2009

Ingolstadt- Laut donaukurier.de hat der Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim den Gesetzgeber nach der harschen Kritik des Europarats an der Parteispendenpraxis in Deutschland zum Handeln aufgerufen. Das deutsche Parteiengesetz müsse ebenso verschärft werden wie der Korruptionsparagraf im Abgeordnetengesetz, so der Professor für Verwaltungswissenschaften. Nach Angaben des Geschäftsführers von Transparency Deutschland, Christian Humborg, gelten Geldzuwendungen an Abgeordnete nur dann als Bestechung, wenn damit eine Abstimmung im Plenum oder in den Ausschüssen belohnt werde. Belohnungen für Abstimmungen in den Fraktionen seien hingegen erlaubt, ebenso wie eine allgemeine „Dankeschön-Spende“.

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