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OECD zieht Bilanz zur Auslandsbestechung: Deutschland muss mehr tun bei der Strafverfolgung von Bestechung durch deutsche Unternehmen im Ausland

Berlin, 21.06.2018

© OECD

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt das hohe Niveau von Ermittlungen bei Einzelpersonen, die sich im Auslandsgeschäft der Bestechung verdächtig gemacht haben. Notwendig sei jedoch in Deutschland auch eine effektivere Strafverfolgung der Auslandsbestechung durch die Unternehmen. Anlass ist der heute veröffentlichte Bericht der OECD Arbeitsgruppe gegen Bestechung, der die nationale Umsetzung des OECD-Übereinkommens gegen Auslandsbestechung von 1997 untersucht.

Generell erhält die Bundesrepublik gute Noten. Deutsche Behörden gehen Fällen von Auslandsbestechung nach und sind bei der Strafverfolgung von Einzelpersonen aktiv. Deutlich schlechter schneidet die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen ab. Das liegt vor allem am Fehlen eines nationalen Unternehmensstrafrechts, Staatsanwaltschaften können – müssen aber nicht – bei Verstößen gegen das derzeit einschlägige Ordnungswidrigkeitengesetz tätig werden. Dabei hat sich Deutschland im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg dazu verpflichtet, effektive, angemessene und abschreckende Regelungen für Korruption durch Unternehmen umzusetzen.

Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine Reform der Unternehmenssanktionierung vor. „Eine Anpassung des Ordnungswidrigkeitengesetzes reicht nicht aus“, sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. „Wir brauchen in Deutschland endlich ein Unternehmensstrafrecht, das alle Staatsanwaltschaften verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen.“

Transparency Deutschland fordert auch mehr Transparenz bei Bußgeldbescheiden gegen Unternehmen und Urteilen gegen Individuen. Diese müssen standardmäßig im Wortlaut veröffentlicht werden. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wie Unternehmen bei Korruptionsfällen zur Verantwortung gezogen werden,“ sagt Angela Reitmaier, Leiterin der Arbeitsgruppe Internationale Beziehungen von Transparency Deutschland. „Nur dadurch kann eine abschreckende und somit präventive Wirkung erzielt werden.“

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller
Vorsitzende

Dr. Angela Reitmaier
Leiterin der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen

Dr. Anna-Maija Mertens
Geschäftsführerin

Transparency International Deutschland e.V.
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