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Nord Stream 2: Landesregierung verschleiert Putins und Gazproms Einfluss auf „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“

Berlin, 16.02.2022

© Pjotr Mahhonin, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

Aus Sicht von Transparency Deutschland verstößt die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ gegen das Geldwäschegesetz. Die Antikorruptionsorganisation hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ sowie das Bundesverwaltungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Eintrag der Stiftung in das Transparenzregister aus Sicht von Transparency unvollständig ist. Im Registereintrag der Stiftung müssten auch die hinter der Nord Stream 2 AG stehenden Entscheidungsträger von Gazprom und möglicherweise des russischen Staats aufgrund ihrer erheblichen Einflussmöglichkeiten auf die Stiftung eingetragen werden. Dennoch ist weder die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern noch die Stiftung oder das Bundesverwaltungsamt diesbezüglich tätig geworden.

Gemäß den Geldwäschevorschriften muss im Transparenzregister jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf eine Vereinigung ausüben kann, benannt werden. Für die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ bedeutet dies, dass der Vorstandsvorsitzende von Gazprom Alexej Miller eingetragen werden müsste. Konsequent wäre darüber hinaus die Nennung der Russischen Föderation. Denn die Nord Stream 2 AG – eine Tochtergesellschaft von Gazprom, das zu 50,002% der Anteile dem russischen Staat gehört – stellt bisher nicht nur mehr als 99 Prozent des Stiftungskapitals zur Verfügung, sondern kann laut Satzung der Landesstiftung sowohl den Geschäftsführer der wirtschaftlichen Einheit der Stiftung, deren Geschäftsgrundsätze wie auch die Verwendung der Zuwendungen de facto vorgeben. Außerdem hat laut Satzung die Nord Stream 2 AG mit Blick auf fahrlässiges Handeln die Stiftung bei Beteiligungen vertraglich von der Haftung freizustellen. Damit besteht ein klares Abhängigkeitsverhältnis der Stiftung von der Nord Stream 2 AG und damit in letzter Konsequenz der Russischen Föderation. 

Dazu erklärt Stephan K. Ohme, Finanzexperte von Transparency Deutschland:

„Schon die Konstruktion einer Stiftung, die gemeinwohlorientierten Aufgaben wie dem Klima- und Umweltschutz gewidmet sein soll, jedoch ganz offen kommerziellen Aktivitäten eines russischen Staatskonzerns zum Bau einer Gaspipeline sowie dem Umgehen von internationalen Sanktionen dient, ist fragwürdig und muss als ein Missbrauch der Rechtsform Stiftung bezeichnet werden. Dass diese Stiftung zusätzlich jedoch verschleiert, welchen wirtschaftlich Berechtigten sie de facto dient, ist möglicherweise auch ein Verstoß gegen die deutschen und europäischen Geldwäschevorschriften. Dass die Landesregierung, die Stiftung und auch das Bundesverwaltungsamt unseren Hinweisen nicht nachgehen, ist im Kontext der aktuellen politischen Gesamtlage äußerst bedenklich.“ 

Die Bekämpfung von Korruption und Schattenfinanzstrukturen, die zur Geldwäsche und Verschleierung von tatsächlichen Begünstigten geeignet sind, ist ein Kernanliegen von Transparency Deutschland. Daher hat die Antikorruptionsorganisation Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ sowie das Bundesverwaltungsamt bereits am 17. März 2021 auf die Notwendigkeit einer gesetzeskonformen Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten hingewiesen. Erst danach erfolgte überhaupt eine Eintragung. Hier wurden jedoch lediglich die politischen Vertreterinnen und Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Mitglieder des Stiftungsvorstandes benannt.

Das ist nach Auffassung von Transparency Deutschland rechtlich nicht ausreichend, da auch die dahinterliegenden Entscheidungsträger benannt werden müssen. Dies hat Transparency Deutschland der Landesregierung, der Stiftung und dem Bundesverwaltungsamt am 22. Dezember 2021 sowie am 02. bzw. 03. Februar 2022 erneut mitgeteilt. Um insbesondere die politisch verantwortlichen Behörden anzusprechen, hat Transparency das Bundesinnenministerium als Aufsichtsbehörde des Bundesverwaltungsamts sowie das Bundesfinanzministerium als verantwortliche Behörde für das Geldwäschegesetz in einem Schreiben am 16. Februar 2022 aufgefordert, sich dieses Themas anzunehmen. 

Verdeckten Einfluss offenlegen 

Doch auch die mehr oder weniger verdeckte Einflussnahme Russlands auf deutsche Entscheidungsträgerinnen und -träger betrachtet Transparency Deutschland mit Sorge. Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:

„Politische Entscheidungsfindung und Lobbyismus müssen transparent und nachvollziehbar ablaufen. Die Lobbytätigkeiten der Nord Stream 2 AG sowie von Gazprom sind undurchsichtig und es lassen sich dafür eine Reihe aktueller und ehemaliger deutscher Politikerinnen und Politiker sowie Beamter vor den Karren spannen. So sollte sich nicht zuletzt Manuela Schwesig zu den Inhalten ihrer vermeintlich privaten Treffen mit Gerhard Schröder erklären, der als Präsident des Verwaltungsrats der Nord Stream 2 AG hier als Interessenvertreter agiert. Schröder selbst sollte sich überlegen, ob er seine Tätigkeit als Wirtschaftslobbyist transparent macht und sich in das auf Bundesebene neu geschaffene Lobbyregister einträgt. Die Entwicklungen bestärken uns in unserer Forderung, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Lobbyregister sowie ein legislativer Fußabdruck eingeführt werden muss. Wir begrüßen in diesem Kontext, dass das Auswärtige Amt dem ehemaligen Diplomaten Dieter Haller die Genehmigung verweigert hat, Aufsichtsratsvorsitzender des Nord Stream 2-Tochterunternehmens Gas for Europe GmbH zu werden.“ 

Kontakt

Hartmut Bäumer
Vorsitzender

Stephan K. Ohme
Finanzexperte

Adrian Nennich
Pressesprecher

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