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Pressespiegel Finanzwesen

Neues EU-Gesetz gegen Geldwäsche soll ab Ende 2007 gelten

07.06.2005

Luxemburg – Die EU-Finanzminister haben in Luxemburg die überarbeitete Geldwäscherichtlinie verabschiedet. Bis Ende 2007 sollen alle Mitgliedsstaaten die neuen Regelungen in nationales Recht übernommen haben. Der erweiterte Anwendungsbereich gilt für den Finanzsektor, für Rechtsanwälte und Notare, für Buchprüfer, Immobilienmakler und Kasinos sowie für Anbieter von Dienstleistungen für Treuhandgesellschaften und Versicherungsvermittler. Die Registrierungspflicht für Bargeldgeschäfte über 15.000 Euro gilt weiterhin. Den Staaten bleibt überlassen, ob sie strengere Maßnahmen ergreifen, die Richtlinie stelle lediglich einen „Mindeststandard“ dar.

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