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Neues Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen nur unvollständig

Berlin, 21.04.2016

Der Bundestag hat am 14. April 2016 das geplante Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen verabschiedet. Mit der Streichung der von Transparency International Deutschland im Vorfeld geforderten Strafbarkeit der Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ fehlt dem aktuellen Gesetz nun ein wesentlicher Bestandteil, um Korruption im Gesundheitswesen vorzubeugen. Dabei bietet das deutsche Gesundheitssystem auffällig viele Schwachstellen, die der Korruption Tür und Tor öffnen. In einem persönlichen Beitrag zeigt Dr. Wolfang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, die Risiken und Erscheinungsformen von Korruption im deutschen Gesundheitswesen sowie Wege zur Korruptionsbekämpfung auf.

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