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Nebeneinkünfte zu spät veröffentlicht: Straubinger verstößt gegen Bundestags-Verhaltensregeln

Berlin, 06.05.2020

© Ricardo Gomez Angel / Unsplash

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat festgestellt, dass der Abgeordnete Max Straubinger (CSU) gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages verstoßen hat. Er hat Nebeneinkünfte trotz vierfacher Erinnerung aus verschiedenen Tätigkeiten zu spät angezeigt. Bei seiner Tätigkeit als Generalvertreter der Allianz handelt es sich um nicht geringfügige Beträge von mehr als 100.000 Euro in den Jahren 2018 und 2019, außerdem geht es um Bezüge vom Sparkassenverband Bayern und seiner Tätigkeit als Landwirt.

Zum Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Bundestags durch Max Straubinger erklärt Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland:

„Wenn die Bundestagsverwaltung MdB Max Straubinger viermal schriftlich auf die Erfüllung seiner Pflicht zur Anzeige der sehr erheblichen Nebeneinkünfte hinweisen muss, zeugt dies von einem eigenartigen Verhältnis zu den von den Abgeordneten selbst beschlossenen Verhaltensregeln. Missachtet werden durch derartige Verstöße die berechtigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern nach mehr Transparenz hinsichtlich der im Bundestag jeweils vertretenen Interessen. Das geltende 10-Stufen-System lässt zu große Spielräume zu und genügt daher nicht den Notwendigkeiten. Wir fordern, dass Nebeneinkünfte betragsgenau veröffentlicht und bezahlte Lobbytätigkeiten neben dem Mandat verboten werden. Nur durch eine umfassende Offenlegungspflicht erhalten Bürgerinnen und Bürger alle notwendigen Informationen, um sich ein fundiertes und faires Urteil über mögliche Abhängigkeiten zu bilden.“