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Nebeneinkünfte von Weidens OB doch nicht abführungspflichtig

15.04.2005

Weiden - Die Stadt Weiden will noch vor dem Strafprozess wegen angeblich zu Unrecht einbehaltener Nebeneinkünfte 29.897,40 Euro an den Oberbürgermeister Hans Schröpf zurückerstatten. Diese Summe ergab sich aus Nebeneinkünften, die nicht der Abführungspflicht unterliegen, wie beispielsweise die Tätigkeit bei der Landeszentrale für neue Medien und dem Stromkonzern E.ON.

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