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Merkel darf Lobbyisten verschweigen

08.09.2017

Köln - Laut n-tv.de (08.09.17) hat das Oberveraltungsgericht Zweifel geäußert, ob abgeordnetenwatch.de nach dem Rundfunkstaatsvertrag ein Recht darauf habe, zu erfahren, mit welchen Lobbyisten sich Angela Merkel im Kanzleramt trifft. Entscheidend sei, ob die Seite als journalistisches Medium zähle. Diese Frage müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Seit Mai 2015 versuche abgeordnetenwatch.de nach eigenen Angaben Informationen zu erhalten, ob die Geburtstagsfeier des ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann im Jahr 2008 im Kanzleramt ein Einzelfall gewesen sei oder ob es dort regelmäßig derartige Veranstaltungen gebe. Das Kanzleramt habe die Auskünfte bisher verweigert und sich unter anderem „auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ und auf das Persönlichkeitsrecht der Gäste der Kanzlerin berufen.