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Leichtes Spiel für Kriminelle

München, 18.07.2021

Laut sueddeutsche.de wurde bei 324 Finanzinstituten in Deutschland keine geldwäscherechtliche Aufsicht vorgenommen. Dies geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage von Fabio De Masi (Die Linke) hervor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) könne Banken von der regulären Aufsicht freistellen, wenn diese keine klassischen Kreditgeschäfte machen würden. Bei den 324 freigestellten Finanzfirmen handele es sich jedoch um Spezialinstitute und Tochtergesellschaften von Vollbanken sowie um Anbieter von Abrechnungssystemen für den Einzelhandel und freie Berufe. Diese Bereiche seien für Geldwäsche besonders anfällig, so Michael Findeisen, Experte bei der Bürgerbewegung Finanzwende. Transparency Deutschland sowie der Bundesrechnungshof attestieren Deutschland ein massives Problem bei der Geldwäschebekämpfung. 

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