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Landgericht Frankfurt: Beistellungen sind legales Sponsoring

22.01.2009

Frankfurt/Main- Der Evangelische Pressedienst teilt mit, dass das Frankfurter Landgericht entschieden habe, die vom Hessischen Rundfunk (HR) angenommenen Produktionsbeistellungen - etwa von Sportveranstaltern - als legales Sponsoring zu werten. Die Zahlungen an HR in der Strafsache Jürgen Emig werte man demnach als einen Beitrag zur Finanzierung der Sendung. Das Gericht habe in dem Urteil außerdem entschieden, dass Mitarbeiter der ARD und ZDF als Amtsträger anzusehen seien. Die Programmgestaltung durch Emig beim HR stelle die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung dar.

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