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Pressemitteilung Korruptionswahrnehmungsindex (CPI)

Korruptionswahrnehmungsindex 2009: Korruption bedroht die wirtschaftliche Erholung – Herausforderung besonders groß für Länder in Konfliktregionen

17.11.2009

Verantwortung Deutschlands, mit Blick auch auf den Koalitionsvertrag

Enttäuschende Ergebnisse der Konferenz zur UN-Konvention gegen Korruption

Berlin, 17. November 2009 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute ihren Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) veröffentlicht. Der CPI misst den Grad der bei Beamten und Politikern wahrgenommenen Korruption. Die Mehrzahl der 180 untersuchten Länder hat auf einer Skala von 0 (als sehr korrupt wahrgenommen) bis 10 Punkten (als wenig korrupt wahrgenommen) weniger als fünf Punkte erzielt. Es ist ein sogenannter zusammengesetzter Index, der sich auf verschiedene Experten- und Unternehmensumfragen stützt.


Weltweit werden umfangreiche Konjunkturpakete verabschiedet. Nur bei einer transparenten Ausgabe öffentlicher Gelder wird Verantwortlichkeit gesichert und kann der zerstörerische Kreislauf der Korruption durchbrochen werden.

Die Schlusslichter des CPI

Schlusslichter des Index bilden hauptsächlich durch Kriege und dauerhafte Konflikte gebeutelte Länder. Dazu gehören Somalia (1,1 Punkte), Afghanistan (1,3), Myanmar (1,4) sowie der Sudan (1,5) und Irak (1,5). In den Ländern, deren staatliche Strukturen durch dauerhafte Konflikte zerrüttet worden sind, gerät Korruption außer Kontrolle und stärkt die Plünderung von öffentlichen Ressourcen sowie Unsicherheit und Rechtlosigkeit.

Keine Entwarnung für Industriestaaten

Die höchste Punktzahl im CPI 2009 haben Neuseeland (9,4 Punkte), Dänemark (9,3), Singapur (9,2), Schweden (9,2) und die Schweiz (9,0). Dies zeugt von politischer Stabilität, einer langen Tradition von Konfliktlösungsmechanismen und soliden politischen Institutionen. Doch die Industrieländer, insbesondere die Finanzzentren, in denen durch Korruption erlangte Gelder versteckt werden können (sog. Schattenfinanzzentren), dürfen sich nicht zurücklehnen. Gerade sie unterminieren die weltweiten Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung und  Rückerlangung illegal erworbenen Vermögens.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International: „Geld aus Korruptionsdelikten darf keinen sicheren Hafen finden. Es ist an der Zeit, den Ausreden ein Ende zu setzen. Wir begrüßen die Anstrengungen der OECD in diesem Bereich,  aber wir fordern mehr bilaterale Verträge zum Informationsaustausch, um die Geheimhaltung vollständig zu beenden.”  

Gerade in Industrieländern haben häufig die an korrupten Geschäften beteiligten Unternehmen ihren Sitz. Daher muss auch Deutschland seine Anstrengungen verstärken, Korruption konsequent und wirksam zu bekämpfen.

Deutschland unverändert auf Platz 14 – nationaler Handlungsbedarf besteht fort: Im Koalitionsvertrag Ansatzpunkte zur Korruptionsprävention, aber auch Lücken

Deutschland ist unverändert auf Platz 14 (8,0 Punkte; Vorjahr: Platz 14 – 7,9 Punkte) und befindet sich damit im Mittelfeld von vergleichbaren Staaten. Welche Hoffnungen für die Korruptionsprävention und –bekämpfung in Deutschland bestehen, kann ein Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und CSU zeigen. Während das Stichwort „Transparenz“ zwanzig Mal an den verschiedensten Stellen im Koalitionsvertrag auftaucht, ist von „Korruption“ kaum die Rede. Der Begriff taucht vor allem im Hinblick auf Afghanistan und die Entwicklungsländer auf.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wir begrüßen die Bedeutung, die der Transparenz inzwischen beigemessen wird, nachdem die Wirtschaftskrise ja auch auf einen Mangel an Transparenz zurückzuführen ist. Allerdings genügen Worte, insbesondere an andere Länder gerichtet, schon lange nicht mehr – es müssen Taten folgen. Deutschland trägt als führende Exportnation und politisches Schwergewicht eine besondere Verantwortung weltweit. Wir haben Handlungsbedarf im Strafrecht, beim Thema Anti-Korruptionsregister und dem Schutz von Hinweisgebern.“

Zu diesen Punkten findet sich nichts im Koalitionsvertrag. Damit bleibt auch offen, ob das Parlament endlich durch Verschärfung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§ 108 e StGB) die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) schaffen wird.

Konkret finden sich Ansatzpunkte für eine wirksamere Korruptionsprävention im Koalitionsvertrag beim Arbeitnehmerdatenschutz, dem mehr Gewicht eingeräumt und zugleich den Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden soll. Außerdem soll die Transparenz der Entscheidungen kommunaler Gesellschaften erhöht und im Bereich Vergabe im sogenannten Unterschwellenbereich verstärkt werden.

Enttäuschendes Ergebnis der Vertragsstaatenkonferenz


Enttäuschend war für Transparency der Abschluss der 3. Konferenz der Vertragsstaaten der UN-Konferenz gegen Korruption (UNCAC) in Doha (Katar) am vergangenen Freitag. Der dort beschlossene Überwachungsmechanismus für die Umsetzung der Konvention überlässt es den geprüften Ländern selbst, inwieweit sie Länderbesuche der Prüfgruppen, Gespräche mit Organisationen der Zivilgesellschaft und die Veröffentlichung des Länderberichts zulassen.

Deutschland hatte an der Konferenz nur als Beobachter teilgenommen, da einer UNCAC-Ratifizierung durch Deutschland die unzureichende Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB) entgegensteht. 141 Länder weltweit haben die Konvention bereits ratifiziert.

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Kontakt

Sylvia Schenk, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0