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Korruptionsprävention: Das 10. Prinzip des UN Global Compact

Berlin, 29.01.2021

© Etereuti / Pixabay

Im Jahr 2000 wurden im Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) – einem freiwilligen Pakt zwischen Unternehmen, Organisationen und den Vereinten Nationen – zunächst neun Prinzipien nachhaltiger Entwicklung definiert. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens des UNGC hat das Global Compact Netzwerk Deutschland (DGCN) in der aktuellen Ausgabe des DGCN-Jahrbuchs Bilanz gezogen, mit Gastbeiträgen von Expertinnen und Experten. 

Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, erläutert in diesem Kontext das 2004 hinzugefügte zehnte Prinzip, die Korruptionsprävention. So heißt es im UNGC: „Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung”. Vor diesem Hintergrund habe sich das DGCN zum Ziel gesetzt, aktive Korruptionsprävention in Unternehmen zu etablieren und kooperiere zu diesem Zweck unter anderem mit Industrie- und Handelskammern, dem Deutschen Institut für Compliance (DICO) sowie der Allianz für Integrität (AfIn). So habe es das DGCN geschafft, im Laufe der Zeit ein breites Spektrum an Dialog- und Lernformaten mit dem Schwerpunkt auf dem „wie“ der Umsetzung des 10. Prinzips aufzustellen.  

Auch die Überwachung von Lieferketten gehöre zu den Aufgaben verantwortungsvoll handelnder Unternehmen. Das aktuell diskutierte Lieferkettengesetz solle Unternehmen zu Sorgfalt im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichten. Hier könne man noch weitergehen und auch die Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen und Korruption fordern. Fraglich sei, ob und wie weit sich Unternehmen für solche verbindlichen Regeln aussprechen.

Kontakt

Transparency International Deutschland e.V.

Angela Reitmaier
Leiterin der AG Internationale Vereinbarungen