Pressespiegel
Hinweisgeberschutz
Können auch Vorstände Whistleblower sein?
Frankfurt am Main, 13.03.2024
In einem Gastbeitrag in der FAZ wird über das Verhältnis zwischen der Verschwiegenheitspflicht und dem Hinweisgeberschutzgesetz bei Unternehmensvorständen berichtet. Geschäftsführungen, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder beziehe der Hinweisgeberschutz explizit ein, da auch sie von Repressalien betroffen sein können. Es sei demnach für Führungspersonal in Ausnahmefällen möglich, Compliance-Verstöße im Unternehmen an externe Meldestellen zu übermitteln.