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Kein umfassender Anspruch auf Information über den Prüfbericht über einen Wahlcomputer

22.10.2007

Braunschweig- Die Neue Juristische Wochenschrift berichtet über die Ablehnung der vollständigen Einsicht in den Prüfbericht der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig über Wahlcomputer. Ein Journalist habe mit dem Argument des Informationsfreiheitsgesetzes den Prüfbericht für das zugelassene Wahlgerät eines niederländischen Herstellers gefordert. Diese wurde ihm nicht gewährt, da die Unterlagen Betriebsgeheimnisse der Herstellerfirma preisgeben könnten.
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