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Kampf der Korruption

19.05.2005

München – Der Tatbestand der Bestechlichkeit in der Privatwirtschaft ist erst seit 1997 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden, wird in München aber rigide verfolgt. In der Affäre um den Neubau der Münchner Fußballarena wurde der Hauptangeklagte Karl-Heinz Wildmoser jr. diesen Vergehens schuldig gesprochen und auch dem Chef der österreichischen Baufirma Alpine soll dieser Tatbestand zur Last gelegt werden, obwohl er in Österreich nicht dafür belangt werden könnte.

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