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Käuflichkeit leichtgemacht

25.01.2010

Frankfurt/Main- Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beleuchtet generelles strafrechtliches Vorgehen in Deutschland gegen Korruption. So solle die UN Konvention gegen Korruption den freien Wettbewerb schützen und mache in Anlehnung an die Korruptionsstrafbarkeit bei Amtsträgern auch die Bestechlichkeit und Bestechung „im geschäftlichen Verkehr“ strafbar. Hier werde jedoch die Frage aufgeworfen, ob dies nicht über das Ziel hinaus schieße. Niemand wolle als käuflich gelten, doch scheine dieser Vorwurf besonders bei den Abgeordneten selbst offensichtlich, da diese bislang die Bestechung von Abgeordneten noch immer nicht unter Strafe gestellt hätten. Wirklich wirksam sei sowieso schlicht mehr Transparenz, wie sie durch ein Lobbyistenregister erzielt werden könne.

kein Link da Printausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Freitag, 22. Januar 2010, Seite 10