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Justiz geht gegen korrupte Amtsträger vor/

17.07.2008

Karlsruhe- WELT ONLINE stellt ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vor, das die Verjährungsfrist bei Korruptionsdelikten konkretisiere. Die Verjährungsfrist setze erst dann ein, wenn die gekaufte Diensthandlung vollzogen sei und nicht bereits, wenn man Geld kassiert habe. Tatbeteiligte können somit länger strafrechtlich verfolgt werden. RP ONLINE berichtet, dass vor dem Hintergrund dieses Urteils das Strafverfahren im Zusammenhang mit früheren Bauvorhaben der Stadt Ratingen vor dem Essener Landgericht neu aufgerollt werde. Einem damaligen Beigeordneten wurde vorgeworfen, von zwei Bauunternehmern Geldzahlungen in Höhe von rund 128.000 Euro kassiert zu haben. Im Gegenzug habe er sich über Jahre pflichtwidrig für drei Bauprojekte eingesetzt.

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